Am 1. Januar 2025 trat eine neue Mehrwertsteuerregelung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der EU in Kraft. Diese Reform bringt Erleichterungen und Vereinfachungen für Unternehmen mit sich.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Erhöhung der Umsatzgrenzen: Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz von bis zu 100.000 € in der gesamten EU können von der Mehrwertsteuer befreit werden, sofern der Umsatz im jeweiligen Mitgliedstaat unterhalb der nationalen Schwelle bleibt.

Grenzüberschreitende Anwendung: Die Kleinunternehmerregelung kann nun auch in anderen EU-Ländern genutzt werden, in denen das Unternehmen nicht ansässig ist.

Registrierung in Deutschland: Unternehmen müssen sich elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anmelden, um die Regelung in Anspruch zu nehmen.

Meldepflichten: Trotz Steuerbefreiung sind vierteljährliche Umsatzmeldungen beim BZSt erforderlich. Zudem müssen Unternehmen Aufzeichnungen führen, die eine Umsatzüberprüfung ermöglichen.

Diese Reform soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU erleichtern.

 

Quellen: Europäische Union, Bundeszentralamt für Steuern