Die Bundesregierung hat am 12. Februar 2025 einen Nationalen Aktionsplan beschlossen, um Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in Deutschland präventiv zu verhindern und effektiver zu bekämpfen.

Kernmaßnahmen:

Informations- und Beratungsangebote: Ausbau niedrigschwelliger Unterstützungsangebote für Arbeitskräfte.

Internationale Zusammenarbeit: Engere Vernetzung von Arbeitsmarktakteuren zur Bekämpfung von Ausbeutung.

Sensibilisierung von Behörden und Unternehmen: Schulungen und Kampagnen zur Bewusstseinsbildung.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen: Einführung von Standards und Kontrollen für faire Arbeitsverhältnisse.

Unternehmensverantwortung: Förderung präventiver Maßnahmen gegen Ausbeutung in Betrieben und Lieferketten.

Empfehlungen für Arbeitgeber:

Interne Prozesse prüfen, um faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

Transparente Rekrutierung gewährleisten, insbesondere bei ausländischen Arbeitskräften.

Lieferketten dokumentieren, um Ausbeutung zu vermeiden.

Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Unklar ist, ob und wie die neue Regierung den Aktionsplan weiterverfolgt.

 

Quelle: Personal und Arbeitsrecht aktuell