Fehlermeldungen an die Sozialversicherungsträger können vorkommen, sei es durch Irrtümer oder nachträgliche Änderungen. Meldungen müssen in solchen Fällen storniert und mit den korrekten Daten neu übermittelt werden, da eine direkte Korrektur nicht sicher genug wäre.

Die Meldungen sind für Renten- und Krankenversicherungen essenziell, da sie die Grundlage für Rentenberechnungen und Mitgliedsdaten bilden. Falls eine Korrektur über das Entgeltprogramm nicht mehr möglich ist, kann sie über das SV-Meldeportal erfolgen. Auch Krankenkassen können Unstimmigkeiten feststellen, dürfen diese jedoch nicht selbst korrigieren, sondern informieren den Arbeitgeber. Eine Ausnahme gilt für Betriebsdaten, die direkt neu gemeldet werden müssen.

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Quelle: KKH