Wenn es um öffentliche Aufträge geht, dann dürfen ab dem 1. April in Rheinland-Pfalz nur noch E-Rechnungen gestellt werden. Unternehmen müssen sich zuerst auf dem E-Rechnungsportal ZRE des Landes (mit eigener Umsatzsteuer-ID) registrieren. Im Anschluss können E-Rechnungen an Rechnungsempfänger in Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf dem portal hochgeladen werden. Alternativ können die Rechnungen auch per Mail an ZRE-rlp@Poststelle.rlp.de gesendet werden.

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Quelle: Deutsches Handwerksblatt