Das Bundesministerium für Justiz hat eine Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht erlassen. Ziel der neuen Regelung ist es, den Ausbau von Wind- und Solaranlagen sowie von Verteilnetzen und Telekommunikationsinfrastrukturen spürbar zu beschleunigen. Unternehmen, die entsprechende Projekte planen, erhalten künftig im Regelfall einen Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch.
Für die Realisierung von Energie- und Infrastrukturprojekten sind Informationen über Eigentumsverhältnisse von Grundstücken unverzichtbar. Bislang war der Zugang zum Grundbuch an enge Voraussetzungen geknüpft. Die neue Verordnung schafft nun Klarheit: Betreiber und Projektierer von Windenergie- und Solaranlagen sowie Unternehmen im Bereich des Elektrizitätsverteilernetzes können künftig in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht geltend machen. Gleiches gilt, wenn Erweiterungen oder Neubauten von Verteilnetzen auf Basis eines Netzausbauplans konkret geplant werden. Auch der Ausbau von Telekommunikationsanlagen wird durch die neuen Bestimmungen erleichtert.
Die Verordnung soll einen wichtigen Beitrag zur Flächensicherung, zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur leisten.
Weitere Informationen finden Sie hier
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)