Der neue Entwurf für ein Bestattungsgesetz ist eine ausgewogene Verbindung von Tradition und Moderne. Der Gesetzentwurf der Landesregierung verfolgt das Ziel, den Menschen mehr Entscheidungsfreiheit im Umgang mit Tod, Trauer und Gedenken zu ermöglichen. Im Zentrum steht dabei die Abschaffung der bisherigen Bestattungspflicht und die Zulassung alternativer Bestattungsformen – etwa die Möglichkeit, eine Urne im eigenen Haus aufzubewahren, sofern die verstorbene Person dies zu Lebzeiten schriftlich verfügt hat. Weitere wesentliche Neuerungen betreffen verbesserte Regelungen für Ehrengräber, die Einführung einer Obduktionspflicht bei unklarer Todesursache von Kindern unter sechs Jahren zur besseren Erkennung möglicher Misshandlungen sowie neue Regelungen für sogenannte Sternenkinder, also früh verstorbene oder ungeborene Kinder. Ziel sei es, auch diesen eine würdevolle Bestattung und ihren Eltern einen Ort des Abschieds zu ermöglichen. Der begonnene parlamentarische Austausch hierzu soll fortgesetzt werden.
Quelle: SPD Landesfraktion RLP