Die Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vom 4. November 2014 verfolgte das Ziel, den Jugend- und Spielerschutz nachhaltig zu verbessern, ohne dabei die legalen gewerblichen Anbieter in die Illegalität zu drängen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden mehrere Maßnahmen eingeführt: Die Anzahl der Geldspielgeräte in Gaststätten wurde auf zwei reduziert, ein gerätegebundenes Identifikationsmittel eingeführt, eine Nullstellung nach drei Stunden Spielzeit verpflichtend gemacht sowie die Automatiktaste verboten und die Einzeleinsatztaste vorgeschrieben. Darüber hinaus wurden die Gewinn- und Verlustgrenzen verschärft.
In der Umsetzung zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede zwischen Spielhallen und Gaststätten. Während Spielhallen die Regelungen überwiegend gut umsetzen, bestehen in Gaststätten erhebliche Defizite. Dazu zählen insbesondere fehlende Alterskontrollen sowie unzureichende technische und rechtliche Umsetzungen. Auch die Nutzung der Identifikationsmittel bereitet Probleme: Es kommt häufig zu Missbrauch durch Mehrfachnutzung oder unterlassene Rückgabe. Zudem führt die sogenannte Geeignetheitsbestätigung, die aktuell den Automatenaufstellern zugeordnet ist, in der Praxis zu Konflikten mit den Gaststättenbetreibern aufgrund unklarer Verantwortlichkeiten. Parallel zu diesen Entwicklungen wird ein Anstieg illegaler Spielangebote – insbesondere sogenannter Fun Games – beobachtet, was teilweise als Reaktion auf die gestiegene wirtschaftliche Belastung durch die neuen Vorschriften gedeutet wird.
Wirtschaftlich gesehen hat die Verordnung zu einem signifikanten Rückgang bei der Anzahl der aufgestellten Geräte, der Bruttospielerträge und der aktiven Aufsteller geführt. Gleichzeitig sind die Betriebskosten, etwa für Miete, Personal, Energie und insbesondere die Vergnügungssteuer, gestiegen. Dies führt zu einer spürbaren Belastung für die gewerbliche Automatenbranche. Hinzu kommt eine Verlagerung von Spielaktivitäten in den digitalen Bereich oder hin zu illegalen Angeboten.
Aus Sicht der Evaluierung ergeben sich daraus mehrere Handlungsempfehlungen. Für Automatenaufsteller bedeutet dies insbesondere, größere Verantwortung im Umgang mit Identifikationsmitteln zu übernehmen, etwa durch die Einführung einer Logout-Funktion und das Verbot der Mehrfachbespielung durch dasselbe Mittel. Außerdem werden eine intensivere Schulung sowie eine strengere Kontrolle des Aufstellungspersonals empfohlen, ebenso wie eine Verbesserung der IT-Sicherheit und der Sicherung von Fiskaldaten.
Für Gaststätten werden tiefgreifende Maßnahmen diskutiert. Neben einem vollständigen Verbot von Geldspielgeräten steht auch die Einschränkung auf ein einziges Spielgerät zur Debatte. Eine alternative Lösung könnte ein Wahlrecht zwischen einem Geldspielgerät und einem Unterhaltungsspielgerät sein.
Rechtlich wird vorgeschlagen, die Geeignetheitsbestätigung künftig dem Gaststättenbetreiber statt dem Aufsteller zuzuteilen. Darüber hinaus wird eine umfassendere Einbindung aller Beteiligten in ein kontrolliertes Schulungs- und Kontrollsystem gefordert, um die Wirksamkeit der Spielerschutzmaßnahmen zu verbessern und illegales Spielangebot einzudämmen.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)