Die Europäische Union führt einen neuen, einheitlichen Schutz für geografische Angaben von handwerklichen und industriellen Erzeugnissen ein, bekannt als „CIGIs“ (Craft and Industrial Indications). Diese Neuerung basiert auf der Verordnung (EU) 2023/2411 und ermöglicht es, Namen solcher Produkte durch eine zentrale, unionsweit gültige Eintragung zu schützen.
Das Hauptziel dieses neuen Schutzrechts ist es, das regionale Handwerk und die traditionelle Industrie zu stärken. Durch den Schutz sollen Nachahmungen verhindert und der wirtschaftliche Wert der Erzeugnisse gesichert werden, was letztlich der Förderung der regionalen Wirtschaft dient.
Geschützt werden können alle Erzeugnisse, die entweder von Hand gefertigt oder standardisiert und maschinell hergestellt werden. Dies umfasst eine breite Palette von Produkten wie Uhren, Schneidwaren, Stoffe, Porzellan, Holzwaren, Schmuck, Textilien oder Glas.
Für den Schutz als geografische Angabe müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Das Erzeugnis muss aus einem spezifischen geografischen Gebiet (Ort, Region oder Land) stammen. Seine Qualität, sein Ansehen oder eine andere Eigenschaft müssen wesentlich auf diesen geografischen Ursprung zurückzuführen sein. Zudem muss mindestens einer der Produktionsschritte innerhalb des abgegrenzten geografischen Gebiets erfolgen. Für jedes zu schützende Erzeugnis wird eine detaillierte Produktspezifikation erstellt, die eine genaue Beschreibung des Produkts enthält. Nur Produkte, die diesen Anforderungen entsprechen, dürfen die geschützte Bezeichnung tragen.
Anträge auf Eintragung können ab dem 1. Dezember 2025 gestellt werden. Das Prüfungsverfahren ist zweistufig aufgebaut: Zunächst prüft in Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) den Antrag auf nationaler Ebene. Nach erfolgreichem Abschluss dieser nationalen Prüfung wird der Antrag an das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) weitergeleitet, welches das Verfahren auf Unionsebene durchführt und abschließend über die Eintragung entscheidet. Weitere Informationen sind auf den Webseiten des DPMA und des EUIPO verfügbar.
Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)