Die Novelle des Landesjagdgesetzes steht kurz vor der Verabschiedung. Nach der Anhörung im Umweltausschuss des Landtags haben sich die regierungstragenden Fraktionen – SPD, GRÜNE und FDP – auf weitere Änderungen verständigt und wollen das überarbeitete Gesetz im Juli-Plenum beschließen. Der erzielte Kompromiss sei das Ergebnis eines breit angelegten Dialogprozesses und ein bedeutender Schritt für Wild- und Waldschutz. Ziel sei ein praxisgerechtes Jagdgesetz, das den natürlichen Waldumbau im Zeichen des Klimawandels fördert.
Wesentliche Änderungen betreffen die Zuständigkeit beim Rotwild: Diese verbleibt grundsätzlich bei der unteren Jagdbehörde, geht bei erheblichen Wildschäden jedoch auf die obere Jagdbehörde über, die gleichzeitig als Aufsichtsbehörde fungiert. Die Frist zur Anmeldung von Wildschäden wird im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf von vier auf zwei Wochen verlängert, um eine verlässliche Feststellung zu ermöglichen.
Statt eines expliziten Verbots der sogenannten „lebenden Ente“ wird nun ein generelles Verbot tierschutzwidriger Praktiken bei der Jagdhundeausbildung eingeführt. Dadurch bleibt Raum für fachlich fundierte, veterinärmedizinische Prüfungen einzelner Methoden, etwa der „Müller-Ente“, hinsichtlich ihrer Tierschutzverträglichkeit.
Der Erhalt jagdlicher Traditionen zeigt sich in der Entscheidung, die Bezeichnung „Kreisjagdmeister“ beizubehalten und von einer geplanten Umbenennung abzusehen. Zudem wird klargestellt, dass Mittel aus der Jagdabgabe nicht für Maßnahmen zum Schutz des Wolfs verwendet werden dürfen. Die Beteiligung an Kitzrettungsaktionen wird durch eine Kann-Regelung weiterhin auf freiwilliger Basis ermöglicht.
Zukünftige Verordnungen zur Umsetzung des Jagdgesetzes sollen vom Ministerrat beschlossen werden, um der politischen Tragweite des Gesetzes gerecht zu werden. Die fachliche Federführung bleibt beim zuständigen Ministerium.
Das Gesetz zielt darauf ab, eine ausgewogene Balance zwischen Jagdpraxis, Klimaschutz und den Interessen von Landwirtschaft und Naturschutz herzustellen. Es unterstützt die Entwicklung klimaresilienter Mischwälder, setzt auf Digitalisierung zur Reduzierung bürokratischer Hürden und schafft klare Regelungen für den Umgang mit Wildtieren in Siedlungsgebieten.
Quelle: SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz