Am 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission ihren Beschluss zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns gefasst. Demnach wird der derzeitige Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde in zwei Stufen angehoben: Zum 1. Januar 2026 steigt er auf 13,90 Euro, ab dem 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
Die Kommission begründete ihre Entscheidung mit der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, der Entwicklung der Tariflöhne sowie dem Ziel, einen angemessenen Mindestschutz für Beschäftigte zu gewährleisten – ohne Beschäftigung oder Wettbewerb negativ zu beeinflussen. Mit einer Erhöhung von insgesamt rund 13,9 Prozent handelt es sich um den stärksten Anstieg seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015.
„Die von der SPD geforderten 15 Euro wurden zwar nicht umgesetzt, dennoch stellt die nun beschlossene Erhöhung einen erheblichen Schritt dar. Die Kosten für kleine und mittelständische Unternehmen werden dadurch spürbar steigen. Viele Betriebe geraten dadurch unter erheblichen Druck – Insolvenzen oder Geschäftsaufgaben können die Folge sein, ebenso wird dadurch die Schwarzarbeit ansteigen.
Wir wollen keineswegs schwarzmalen. Doch es ist wichtig, auf die wachsende Gefahr einer finanziellen Überforderung hinzuweisen.
Die formale Umsetzung durch das Bundesarbeitsministerium steht noch aus. Es bleibt zu hoffen, dass eine politische Einflussnahme mit dem Ziel, den Betrag noch weiter anzuheben, unterbleibt. Die Arbeit der Mindestlohnkommission sichert die Tarifautonomie – und das ist richtig so. Politischer Druck ist hier fehl am Platz“, erklärte Liliana Gatterer, Präsidentin des Bundes der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)