Auch wir unterstützen die Forderung der IHK Pfalz nach flexibleren Öffnungszeiten im Einzelhandel. Angesichts des rasanten Wandels durch Digitalisierung und Automatisierung ist es wichtig, diesen Fortschritt nicht zu blockieren, sondern gezielt zu fördern. Das bestehende Ladenöffnungsgesetz wird den heutigen Lebensrealitäten, Arbeitsmodellen und Konsumgewohnheiten nicht mehr gerecht. Deshalb braucht es eine Reform, die neue rechtliche Rahmenbedingungen schafft, um vollautomatisierte Verkaufsstellen – also Geschäfte ohne Personal – auch an Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt öffnen zu dürfen. Dabei geht es nicht darum, personalbetriebene Läden zu ersetzen. Diese sollen weiterhin wie bisher von Montag bis Samstag zwischen 6 und 22 Uhr geöffnet bleiben. Es soll vielmehr eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen werden: Hybride Märkte, die tagsüber mit Personal und außerhalb der regulären Zeiten automatisiert betrieben werden, sowie vollständig automatisierte Verkaufsstellen sollen künftig rund um die Uhr geöffnet bleiben dürfen.

Gerade in strukturschwachen und ländlichen Regionen bietet moderne Technik große Chancen. Hybride und automatisierte Verkaufsmodelle könnten dort die Versorgung der Bevölkerung deutlich verbessern und zugleich die Attraktivität des ländlichen Raums stärken – insbesondere in Gegenden, in denen klassische Einzelhandelsstrukturen zunehmend verschwinden.

Um zudem die Attraktivität und Belebung unserer Innenstädte zu fördern, muss auch über eine Reform der Regelungen zu verkaufsoffenen Sonntagen nachgedacht werden. Diese stellen ein zentrales Element für lebendige und vielfältige Stadtzentren dar. Verkaufsoffene Sonntage sollten automatisch genehmigt werden, wenn eine Veranstaltung bereits dreimal als Anlass diente. Zusätzlich soll ein verkaufsoffener Sonntag an einem der ersten beiden Adventswochenenden ermöglicht werden. Da die Einführung rechtssicherer verkaufsoffener Sonntage bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, ist es nun an der Landesregierung, die Umsetzung zügig und konsequent auf den Weg zu bringen.

Quelle: Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz