Ab dem 1. Januar 2026 soll in Deutschland die sogenannte „Aktivrente“ eingeführt werden. So hat es die Regierung beschlossen.
Rentner dürfen dann künftig bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Dieser Betrag bleibt ohne Progressionsvorbehalt, das heißt, die steuerfreien Einkünfte erhöhen nicht den individuellen Steuersatz. Damit soll es attraktiver werden, auch im Rentenalter freiwillig weiterzuarbeiten – bislang greifen viele auf Minijobs zurück, deren monatliche Verdienstgrenze jedoch nur bei 556 Euro liegt. Allerdings zahlen Rentner auf ihre Zusatzeinkünfte Sozialabgaben.
Von der neuen Regelung profitieren nun aber nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte, aber auch Vorruheständler sind ausdrücklich ausgeschlossen. Begründet wird dies damit, dass eine Einbeziehung dieser Gruppen den Staat teuer zu stehen käme.
„Wir befürworten ausdrücklich die steuerfreien 2000 Euro für Arbeitnehmer, die länger arbeiten wollen. Die Aktivrente soll ja vor allem für eine Entlastung des Arbeitsmarkts sorgen. Durch den Verbleib erfahrener Fachkräfte in Beschäftigung sollen dem Fachkräftemangel entgegengewirkt und Unternehmen gestärkt werden, was absolut wünschenswert wäre.
Aber was ist mit uns Selbständigen? Hier gibt es keine vergleichbare Steuerentlastung. Es ist ein Unding, dass Selbständige immer benachteiligt werden: ob Mutterschutz, die Inflationsausgleichsprämie und jetzt bei der Aktivrente“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.
Quelle: RND