Ab dem 1. Januar 2026 soll in Deutschland die sogenannte „Aktivrente“ eingeführt werden. So hat es die Regierung beschlossen.

Rentner dürfen dann künftig bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Dieser Betrag bleibt ohne Progressionsvorbehalt, das heißt, die steuerfreien Einkünfte erhöhen nicht den individuellen Steuersatz. Damit soll es attraktiver werden, auch im Rentenalter freiwillig weiterzuarbeiten – bislang greifen viele auf Minijobs zurück, deren monatliche Verdienstgrenze jedoch nur bei 556 Euro liegt. Allerdings zahlen Rentner auf ihre Zusatzeinkünfte Sozialabgaben.

Von der neuen Regelung profitieren nun aber nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte, aber auch Vorruheständler sind ausdrücklich ausgeschlossen. Begründet wird dies damit, dass eine Einbeziehung dieser Gruppen den Staat teuer zu stehen käme.

„Wir befür­wor­ten aus­drück­lich die steu­er­freien 2000 Euro für Arbeit­neh­mer, die län­ger arbei­ten wol­len. Die Aktivrente soll ja vor allem für eine Entlastung des Arbeitsmarkts sorgen. Durch den Verbleib erfahrener Fachkräfte in Beschäftigung sollen dem Fachkräftemangel entgegengewirkt und Unternehmen gestärkt werden, was absolut wünschenswert wäre.

Aber was ist mit uns Selbstän­digen? Hier gibt es keine ver­gleich­bare Steu­er­ent­la­stung. Es ist ein Unding, dass Selbstän­dige immer benach­tei­ligt wer­den: ob Mut­ter­schutz, die Infla­ti­ons­aus­gleichsprä­mie und jetzt bei der Aktivrente“, so Liliana Gat­te­rer, Prä­si­den­tin des Bund der Selb­stän­di­gen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.

 

Quelle: RND