• Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13.90 Euro und ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde.
  • Entfernungspauschale: Die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg wird ab dem 1. Januar 2026 auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer erhöht.
  • Steuerliche Änderungen:

         – Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro für Alleinverdienende und auf 24.696 Euro bei Zusammenveranlagung.

         – Kinderfreibetrag steigt auf 9.756 Euro pro Kind.

– Es sind weitere Entlastungen für Familien und Unternehmen geplant.

  • Neue Melde- und Dokumentationspflichten: Unternehmen müssen neue Melde- und Dokumentationspflichten erfüllen, insbesondere im Bereich Steuern und Digitalisierung.

Quellen: Bundesregierung, Bundesfinanzministerium, Steuertipps, Springer Professional