- Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13.90 Euro und ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde.
- Entfernungspauschale: Die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg wird ab dem 1. Januar 2026 auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer erhöht.
- Steuerliche Änderungen:
– Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro für Alleinverdienende und auf 24.696 Euro bei Zusammenveranlagung.
– Kinderfreibetrag steigt auf 9.756 Euro pro Kind.
– Es sind weitere Entlastungen für Familien und Unternehmen geplant.
- Neue Melde- und Dokumentationspflichten: Unternehmen müssen neue Melde- und Dokumentationspflichten erfüllen, insbesondere im Bereich Steuern und Digitalisierung.
Quellen: Bundesregierung, Bundesfinanzministerium, Steuertipps, Springer Professional