
Automaten-Verband Rheinland-Pfalz e.V.:
Während der Sperrzeiten in Spielhallen sind Geld- und Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten auch in Gaststätten auszuschalten.
Am 16. November (Volkstrauertag) und am 23. November (Totensonntag) sind die Geldspielegeräte in der Gastronomie ganztägig abzuschalten.
Quelle: AV Rheinland-Pfalz e.V.

Automaten-Verband-Saar e.V.:
- Musterverfahrensdokumentation für Geldspielgeräte
Diese Vorlage unterstützt Sie dabei, Ihre Abläufe gesetzeskonform, effizient und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Warum ist diese wichtig?
Eine Verfahrensdokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben und sichert die Nachvollziehbarkeit steuerrelevanter Prozesse.
Ihre Vorteile
- Klare, praxisnahe Vorlage
- Unterstützung bei Dokumentationspflichten für Geldspielgeräte
- Anpassbar an Ihre betrieblichen Abläufe
Anwendung
Passen Sie die Dokumentation an Ihr Unternehmen an – idealerweise mit Unterstützung Ihrer Steuerberatung.
Bei Bedarf hilft die ETL BCV GmbH Steuerberatungsgesellschaft,
Herr Daniel Wegenast, Stuttgarter Straße 147, 72574 Bad Urach, Tel. 07125/94960.
Bezug
Mitglieder können die Dokumentation per E-Mail unter Angabe der AVS-Mitgliedsnummer bei der Geschäftsstelle des Automaten-Verband-Saar e.V. (avs@baberlin.de) anfordern.
Urheberrecht
Die Dokumentation ist urheberrechtlich geschützt. Nutzung nur für Mitglieder der BA-Mitgliedsverbände, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung untersagt.
- Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Spielhallengesetzes und Spielbankgesetzes
Die SPD-Landtagsfraktion hat am 01.10.2025 einen Gesetzentwurf (Drucksache 17/1804) zur Änderung des Saarländischen Spielhallen- und Spielbankgesetzes eingebracht (siehe hier). Ziel ist die Gleichbehandlung von Spielhallen und Spielbanken beim Thema Rauchen.
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hatte 2024 das absolute Rauchverbot in Spielhallen (§ 4 Abs. 3 SSpielhG) wegen Ungleichbehandlung für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde eine Übergangsregelung eingeführt, die Rauchen in abgetrennten, rauchfreien Bereichen ohne Spielbetrieb vorübergehend zuließ.
Der neue Gesetzentwurf sieht nun vor:
Rauchen ist nur in untergeordneten, vollständig abgetrennten und gekennzeichneten Räumen erlaubt.
In diesen Räumen sind der Verzehr und die Abgabe von Speisen und Getränken verboten.
Das Wirtschaftsministerium erhält die Befugnis, nähere Regelungen zur Ausgestaltung der Spielhallen und Raucherbereiche zu treffen (Nichtraucherschutz, Spielerschutz).
Gleichlautende Anpassungen sind auch im Spielbankgesetz vorgesehen, um einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen.
Quellen: AVS e.V.