Die Bundesregierung hat das Aktivrentengesetz in den Bundestag eingebracht. Die neue Regelung sieht einen Steuerfreibetrag für ältere Erwerbstätige vor – aber ausschließlich für Einkommen aus abhängiger Beschäftigung. Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende bleiben ausgeschlossen, obwohl sie ebenso aktiv arbeiten und häufig länger im Erwerbsleben bleiben als Angestellte.

Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland kritisiert diese Konstruktion als verfassungsrechtlich bedenklich und steuerpolitisch unsauber.

„Steuerrecht muss gleich behandeln – das verlangt Art. 3 Grundgesetz“

BDS-Präsidentin Liliana Gatterer warnt:

„Die Aktivrente ist eine steuerliche Vergünstigung, keine Rentenleistung. Und im Steuerrecht gilt: Gleiches muss gleich behandelt werden. Dass Selbständige trotz identischer Arbeitsleistung im Alter keinen Freibetrag erhalten sollen, widerspricht dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Dafür gibt es keine sachliche Rechtfertigung.“

Steuerthema statt Rentenpolitik – und trotzdem Zwei-Klassen-Logik

Der BDS stellt klar: Die Aktivrente verändert weder die Rentenversicherung noch deren Beiträge. Es handelt sich ausschließlich um einen Steuerfreibetrag, der nur einer Erwerbsform zugutekommen soll. Dieser Ansatz hebelt die Grundidee steuerlicher Neutralität aus.

„Wer Rechnungen schreibt, darf nicht schlechter behandelt werden als jemand, der eine Lohnabrechnung hat“

BDS-Präsident Joachim Schneider betont:

„Der Staat kann nicht einerseits von Selbständigen mehr Eigenverantwortung einfordern und sie andererseits beim Steuerbonus systematisch ausschließen. Wer mit eigener Hände Arbeit im Alter aktiv bleibt, verdient die gleiche steuerliche Anerkennung – unabhängig vom Erwerbsstatus.“

BDS fordert Erweiterung auf alle aktiven Erwerbseinkünfte

Der Verband hat daher einen konkreten Änderungsantrag vorgelegt:
Der Aktivrentenfreibetrag muss für alle aktiven Erwerbseinkünfte gelten – also auch für:

  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) 
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) 
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) 

Nur so entsteht ein verfassungskonformer, fairer und praxisnaher Ansatz.

BDS ruft Politik zur schnellen Korrektur auf

Der BDS Rheinland-Pfalz & Saarland fordert Bundestag und Bundesregierung auf, noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren nachzubessern.

Der Ausschluss von Selbständigen:

  • widerspricht Art. 3 GG, 
  • ignoriert die Arbeitsrealität der älteren Erwerbstätigen, 
  • und schwächt ausgerechnet den wirtschaftlichen Rückhalt des Landes.