Der Bund der Steuerzahler (BdSt) will bis März eine Klage einreichen und bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes wird hier als Grund aufgeführt.

Auch wir sehen den Gleichheitsgrundsatz verletzt: „Die Aktivrente ist eine steuerliche Vergünstigung, keine Rentenleistung. Und im Steuerrecht gilt: Gleiches muss gleichbehandelt werden. Dass Selbständige trotz identischer Arbeitsleistung im Alter keinen Freibetrag erhalten sollen, widerspricht dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Dafür gibt es keine sachliche Rechtfertigung“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.

Der BDS überlegt sich daher der Klage anzuschließen.