Im Jahr 2018 wurde einer Frau ein Kredit verweigert, nachdem die Bank von der SCHUFA einen Score von 85,96 Prozent erhalten hatte, der als „deutlich erhöhtes bis hohes Risiko“ galt. Die Betroffene wollte wissen, wie dieser Wert berechnet wurde, erhielt jedoch nur allgemeine und schwer verständliche Auskünfte.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschied, dass Verbraucher ein Recht auf eine nachvollziehbare Erklärung automatisierter Bonitätsbewertungen haben. Die SCHUFA muss künftig offenlegen, welche Daten in die Berechnung einfließen, warum sie relevant sind, welchen Einfluss sie haben und weshalb ein bestimmter Score als hohes Risiko gilt. Der Algorithmus selbst muss zwar nicht offengelegt werden, die Begründung muss jedoch verständlich sein.

Das Urteil stärkt die Transparenz und die Rechte von Verbrauchern bei Kreditablehnungen aufgrund automatisierter Scores. Diese können dann gegebenenfalls prüfen, ob die Entscheidung auf fehlerhaften oder missverständlichen Daten beruht und dagegen vorgehen.

 

Quelle: Mittelstand in Bayern (MiB) e.V.