Die Bundesregierung plant eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, das Hauseigentümern mehr Entscheidungsfreiheit beim Heizungseinbau geben soll. Künftig müssen neue Heizungen nicht mehr zwingend zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Neben Wärmepumpen, Fernwärme und hybriden Anlagen dürfen auch Öl- und Gasheizungen installiert werden. Ab 2029 sollen neue fossile Heizungen einen steigenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe enthalten – die sogenannte „Bio-Treppe“.

Das Gesetz sieht weiterhin Förderungen für Wärmepumpen und energetische Sanierungen vor, um die Energiewende und Klimaziele zu unterstützen. Alle Heizungsoptionen sollen in einem technologieoffenen Katalog dargestellt werden, um Handwerk und Eigentümern Planungssicherheit zu geben.

Wesentliche Ziele des Gesetzes sind:

  • Mehr Wahlfreiheit und Eigenverantwortung für Eigentümer.
  • Fortführung der Förderprogramme für effiziente Gebäude bis mindestens 2029.
  • Entbürokratisierung und praxisnahe Umsetzung.
  • Stabile Rahmenbedingungen für Investitionen in Modernisierung und erneuerbare Energien.

Das neue Gesetz soll bereits im Juli 2026 in Kraft treten. Die Umsetzung wird entscheidend dafür sein, dass Modernisierung, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit für Betriebe und Eigentümer praktikabel zusammenwirken.

 

Quelle: Deutsches Handwerksblatt