Automaten-Verband Rheinland-Pfalz e.V.: 
Feiertage und Sperrzeiten für Spielhallen in Rheinland-Pfalz:
Während der Sperrzeiten in Spielhallen sind Geld- und Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten auch in Gaststätten auszuschalten.
An Ostern sind am 03.04. (Karfreitag) und am 05.04. (Ostersonntag) sind die Geldspielegeräte ganztägig abzuschalten. Am 06.04. (Ostermontag) gilt die Sperrfrist von 2 bis 11 Uhr.
Den Feiertags- und Sperrzeitkalender für 2026 in Rheinland-Pfalz finden Sie hier
Quelle: AV Rheinland-Pfalz e.V.