Eine Betriebsinspektion durch die Gewerbeaufsicht ist für Unternehmen kein Anlass zur Sorge, sondern Teil der regulären Überwachung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Zwar können Kontrollen auch unangemeldet stattfinden, in der Praxis werden sie jedoch häufig vorab angekündigt und verlaufen kooperativ. Viele Betriebe empfinden dennoch Unsicherheit – Unterstützung bieten hier die Handwerkskammern, die bei der Vorbereitung helfen, den Ist-Zustand analysieren und bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen begleiten.

Im Fokus der Inspektion stehen zunächst grundlegende Unternehmensdaten wie Verantwortlichkeiten, Beschäftigtenzahlen und Tätigkeitsbereiche. Bei einem anschließenden Rundgang prüfen die Aufsichtsbehörden unter anderem Arbeitsplätze, Sozialräume und sanitäre Einrichtungen sowie den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und die Sicherheit von Maschinen und Regalen. Auch Unterlagen werden eingesehen: Besonders wichtig sind dabei Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Nachweise über regelmäßige Unterweisungen sowie die Organisation von Erster Hilfe, Brandschutz und Arbeitsschutz insgesamt.

Ein zentraler Aspekt ist die betriebliche Arbeitsschutzorganisation, einschließlich der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Für kleinere Betriebe kann das sogenannte Unternehmermodell eine praktikable Lösung sein, bei der der Unternehmer nach entsprechender Schulung selbst Verantwortung übernimmt. Ebenso wird geprüft, ob erforderliche Beauftragte – etwa für Brandschutz oder Gefahrgut – benannt sind.

Entscheidend ist in allen Bereichen eine vollständige und aktuelle Dokumentation, da fehlende Nachweise im Schadensfall zu Problemen führen können. Nach der Inspektion erhalten Unternehmen ein Schreiben mit den Ergebnissen; festgestellte Mängel müssen innerhalb einer gesetzten Frist behoben werden.

Unverändert gilt derzeit: Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Zwar gibt es Überlegungen, diese Schwelle auf mehr als 50 Beschäftigte anzuheben und einzelne Beauftragtenfunktionen abzuschaffen, rechtskräftige Änderungen bestehen jedoch aktuell nicht.

Quelle: Deutsches Handwerksblatt

Bildquelle: Pixabay