Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat am 6. Mai in namentlicher Abstimmung mit großer Mehrheit zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die von den Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebracht worden waren. Im Zentrum der Reform steht eine Änderung des Quorums zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen: Künftig soll hierfür – in Anlehnung an das Grundgesetz sowie die Regelungen in anderen Bundesländern – nicht mehr ein Fünftel, sondern ein Viertel der Abgeordneten erforderlich sein.

Mit der Anpassung soll nach Angaben der beteiligten Fraktionen die Funktionsfähigkeit parlamentarischer Arbeit gestärkt und möglichen Missbrauchsmöglichkeiten im Untersuchungsrecht vorgebeugt werden. Gleichzeitig wurde betont, dass die Rechte bereits eingesetzter Untersuchungsausschüsse durch die Neuregelung nicht eingeschränkt werden.

Aus Sicht der Befürworter handelt es sich um eine Maßnahme zum Schutz der parlamentarischen Demokratie, die auf eine ausgewogene Balance zwischen Kontrollrechten und Arbeitsfähigkeit des Parlaments abzielt. Die Reform sei dabei nicht gegen einzelne Fraktionen gerichtet, sondern diene der Stabilisierung demokratischer Verfahren insgesamt.

„Das Angleichen an das Grundgesetz sowie Regelungen in anderen Bundesländern macht Sinn. Ein missbräuchliches Einsetzen von Untersuchungsausschüssen muss verhindert werden. Dies nach einer Wahl noch einmal durch den alten Landtag beschließen zu lassen ist allerdings wenig glücklich. Das hätte durchaus früher geschehen können“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.

Quelle: SPD Landtagsfraktion RLP

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