Zahlreiche Betriebe in der Hotel- und Gaststättenbranche sehen sich derzeit gezwungen, ihren Betrieb einzuschränken oder vollständig aufzugeben. Die Auslastung liegt vielerorts unter dem bundesweiten Durchschnitt. Konkret haben in den vergangenen zwei Jahren rund zehn Prozent der Betriebe im Land geschlossen. Die durchschnittliche Auslastung der Hotels und Gaststätten in Rheinland-Pfalz beträgt etwa 51 Prozent und liegt damit deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt von über 60 Prozent.

Vor diesem Hintergrund besteht ein klarer Bedarf an spürbaren Entlastungen sowie an verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Eine Bettensteuer würde in dieser Situation eine zusätzliche Belastung darstellen.

In Mainz wird derzeit die Einführung einer entsprechenden Abgabe von bis zu fünf Euro pro Gast und Übernachtung diskutiert. Aus Sicht der Hotelleriebranche würde eine solche Regelung nicht nur zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursachen, sondern auch die Gefahr bergen, dass die Einnahmen nicht konsequent zweckgebunden verwendet werden, sondern zur Deckung kommunaler Haushaltsdefizite herangezogen werden.

Stattdessen spricht sich der DEHOGA Rheinland-Pfalz für einen zweckgebundenen Gästebeitrag aus, dessen Einnahmen gezielt in die touristische Infrastruktur investiert werden sollten, um die Attraktivität des Standorts nachhaltig zu stärken.

Aktuell wird in Rheinland-Pfalz lediglich in Trier eine Bettensteuer erhoben.

 

Quelle: HOGAPAGE Media

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