Künstliche Intelligenz bietet gerade für kleine und mittlere Unternehmen große Chancen. Der neue EU-AI-Act soll Risiken begrenzen und einen sicheren Einsatz von KI gewährleisten. Was er nicht werden darf: ein neues Einfallstor für eine Abmahnindustrie nach dem Vorbild der frühen DSGVO-Zeit.

Seit dem 2. August 2026 gelten weitere zentrale Regelungen der europäischen KI-Verordnung. Dazu gehören unter anderem bestimmte Transparenzpflichten sowie Vorgaben zur KI-Kompetenz. Die Verordnung wird allerdings stufenweise anwendbar und gilt nicht für alle Bereiche bereits vollständig.

Aus den Erfahrungen mit der DSGVO lernen

Die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung hat gezeigt, wie schnell neue und komplexe gesetzliche Anforderungen bei Unternehmen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen können. Gerade kleinere Betriebe hatten vielfach Schwierigkeiten, die umfangreichen Vorgaben richtig einzuordnen und umzusetzen.

Diese Erfahrungen müssen beim AI Act berücksichtigt werden.

Unternehmen brauchen bei neuen Vorschriften zunächst verständliche Informationen, praktikable Leitlinien und die Möglichkeit, Fehler zu korrigieren. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass formale Verstöße unmittelbar zu kostenpflichtigen Auseinandersetzungen führen.

Verhältnismäßigkeit muss im Mittelpunkt stehen

Der AI Act sieht für Verstöße empfindliche Sanktionen vor. Gleichzeitig schreibt Artikel 99 ausdrücklich vor, dass Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen. Bei der Festsetzung von Geldbußen sind zudem die Interessen von KMU und Start-ups sowie deren wirtschaftliches Überleben zu berücksichtigen. Für KMU gilt bei bestimmten Geldbußen sogar jeweils der niedrigere Betrag aus den vorgesehenen Prozentsätzen oder Höchstbeträgen.

Damit ist ein wichtiger Grundsatz bereits in der europäischen Regelung angelegt: Die Durchsetzung darf nicht losgelöst von Größe, wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und konkreten Umständen eines Unternehmens erfolgen.

Genau diesen Grundsatz gilt es in der Praxis konsequent umzusetzen.

Beratung statt Abmahnfalle

Für viele Unternehmen ist KI inzwischen ein ganz normales Arbeitsinstrument – beispielsweise für Marketing, Kundenkommunikation, Recherche, Übersetzungen oder interne Prozesse. Gerade kleine Unternehmen können dadurch Zeit und Kosten sparen.

Sie benötigen deshalb vor allem Rechtssicherheit und einfache Orientierung.

Die Bundesnetzagentur hat inzwischen einen KI-Service Desk und einen KI-Compliance-Kompass eingerichtet, der Unternehmen bei der ersten Einschätzung ihrer Pflichten unterstützen soll. Auch für KMU und Start-ups sieht die KI-Verordnung verschiedene Erleichterungen vor, etwa bei bestimmten Dokumentations- und Qualitätsmanagementpflichten.

Unser Appell: Erst informieren, dann sanktionieren

Wir erwarten von Politik und zuständigen Behörden einen fairen und mittelstandsfreundlichen Umgang mit dem neuen Regelwerk.

Wer vorsätzlich gegen klare Vorgaben verstößt, muss selbstverständlich zur Verantwortung gezogen werden. Anders muss es bei Unternehmen aussehen, die sich erkennbar um die Einhaltung der neuen Regeln bemühen, eine Vorschrift falsch verstehen oder einen formalen Fehler machen.

Es darf keine neue Abmahnwelle auf dem Rücken der Unternehmen geben.

Der AI Act sollte nicht dazu führen, dass Unternehmerinnen und Unternehmer aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen auf den Einsatz sinnvoller KI-Anwendungen verzichten. Ziel muss vielmehr sein, einen verantwortungsvollen Einsatz von KI zu ermöglichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Mittelstands zu sichern.

Unser Grundsatz lautet deshalb: Keine DSGVO 2.0 beim AI Act.

Neue Regeln brauchen vor allem Aufklärung, Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit – und keine neue Abmahnindustrie.

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