Artikel:  https://www.merkur.de/wirtschaft/rente-merz-regierung-reform-selbststaendige-in-die-gesetzliche-geschaeftsmodelle-die-nicht-mehr-aufgehen-94384895.html

 

Die geplante Einführung einer verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige wird mit dem Ziel begründet, Altersarmut bei Selbstständigen zu vermeiden und die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren. Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. (BDS) und die Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des Bundes der Selbständigen Deutschland e.V. (BDS) unterstützt grundsätzlich das Ziel einer verlässlichen Altersvorsorge. Eine pauschale Rentenversicherungspflicht für Selbstständige ist jedoch nicht der richtige Weg. Sie berücksichtigt weder die unterschiedlichen Vorsorgestrukturen von Selbstständigen noch die wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen viele Unternehmer heute stehen. Eine pauschale Rentenversicherungspflicht birgt das Risiko, wirtschaftlich produktives Kapital zu binden, ohne die Ursachen möglicher Altersarmut gezielt zu lösen.

Folgende Selbstständige sind betroffen: Handwerker und Hausgewerbetreibende; Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte; Künstler und Publizisten; Selbstständige mit einem Auftraggeber; Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer, bestimmte weitere Selbstständige (wer immer davon auch betroffen sein mag, wird nicht genauer definiert).

Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. (BDS) und die Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des Bundes der Selbständigen Deutschland e.V. (BDS) fordert daher die Maßnahme der Umsetzung der Rentenreform, den Rentenzwang für Selbstständige, grundlegend zu überdenken!

Um die Forderung zu untermauern, haben wir eine umfassende Begründung mit 10 Punkten erarbeitet.

 

Punkt 1: Die Rentenversicherungspflicht ist eine zusätzliche Sonderbelastung für Selbstständige

Anders als Arbeitnehmer müssen Selbstständige den gesamten Rentenversicherungsbeitrag allein aus ihrem Einkommen erwirtschaften. Während bei Beschäftigten der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags übernimmt, fehlt dieser zweite Finanzierungspartner bei Selbstständigen vollständig. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt aktuell 18,6 % des beitragspflichtigen Einkommens.

Wenn der Rentenversicherungsbeitrag z.B.: 744,00 € beträgt, dann zahlt der Arbeitnehmer 372,00 € und die zweite Hälfte der Arbeitgeber mit 372,00 €. Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro trägt somit rund 372 Euro monatlich selbst. Ein Selbstständiger müsste den gesamten Betrag von 744 Euro monatlich aus seinem Gewinn finanzieren. Auf das Jahr gerechnet bedeutet dies eine zusätzliche Belastung von rund 4.464 Euro (8928,Euro gesamt), die bei einem Selbstständigen vollständig aus eigener wirtschaftlicher Leistung erwirtschaftet werden muss.

Eine Rentenreform, die Selbstständige stärker in die Altersvorsorge einbeziehen möchte, darf nicht ignorieren, dass diese Gruppe keinen Arbeitgeberanteil erhält.

Quellen:

  • Deutsche Rentenversicherung: Beitragssatz und Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Sozialgesetzbuch VI (SGB VI), §§ 157 ff. (Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung).

 

Punkt 2: Zusätzliche Pflichtbeiträge gefährden Gründungen und Innovation

Die Einführung einer verpflichtenden Rentenversicherung für Selbstständige trifft insbesondere Gründerinnen und Gründer in einer entscheidenden Phase: den ersten Jahren des Unternehmensaufbaus. In dieser Phase sind Liquidität, Investitionen und der Aufbau eines stabilen Kundenstamms zentrale Faktoren für die Entwicklung eines jungen Unternehmens. So müssen die jungen Gründer 3 Jahre lang, monatlich den halben Regelbeitrag beibringen, was in Summe 367,82 EUR pro Monatausmacht.

Laut dem KfW-Gründungsmonitor 2026 wurden im Jahr 2025 rund 690.000 Existenzgründungen in Deutschland verzeichnet. Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass die Gründungsaktivität langfristig auf einem niedrigen Niveau bleibt und insbesondere Vollerwerbsgründungen vor Herausforderungen stehen.

Zusätzliche verpflichtende Beiträge erhöhen die laufenden Fixkosten bereits zu einem Zeitpunkt, an dem viele Gründer noch keine stabilen Gewinne erwirtschaften. Das schreckt junge Gründer ab und jeder zusätzliche Euro, der in Pflichtabgaben fließt, steht nicht mehr für Investitionen in Personal, Technologie, Marketing oder Unternehmensaufbau zur Verfügung.

Quelle:

KfW Research (2026): KfW-Gründungsmonitor 2026.

 

Punkt 3: Zusätzliche Belastungen gefährden die personelle Flexibilität von Kleinstbetrieben

Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige funktionieren häufig nur durch ein hohes Maß an Flexibilität. Der Spruch: „Selbst- und ständig“ hat seine Berechtigung. Sie reagieren kurzfristig auf Auftragsschwankungen, arbeiten projektbezogen und nutzen flexible Beschäftigungsmodelle, wenn zusätzliche Unterstützung benötigt wird. Deutschland verfügt über eine besonders kleinteilige Unternehmensstruktur. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gehören rund 99 % aller Unternehmen zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten bilden dabei den überwiegenden Teil dieser Unternehmensgruppe.

Gerade für kleine Betriebe sind Personalkosten und regulatorische Anforderungen wesentliche Standortfaktoren. Flexible Beschäftigungsformen können helfen, saisonale Schwankungen auszugleichen oder erste Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.

Die Bundesagentur für Arbeit weist aus, dass geringfügige Beschäftigung weiterhin ein bedeutender Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes ist. Eine zusätzliche finanzielle Belastung durch neue Pflichtbeiträge kann insbesondere bei kleinen Unternehmen den Spielraum für Investitionen, Einstellungen und Wachstum reduzieren.

Quelle:

Statistisches Bundesamt (Destatis): Unternehmensregister – Unternehmen nach Größenklassen.

Bundesagentur für Arbeit: Statistik der geringfügigen Beschäftigung.

Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn): Daten und Analysen zur Struktur des Mittelstands.

 

Punkt 4: Die Debatte über Altersarmut bei Selbstständigen greift zu kurz

Die Diskussion um eine verpflichtende Rentenversicherung für Selbstständige reduziert Altersvorsorge häufig zu stark auf die gesetzliche Rentenversicherung. Dabei unterscheidet sich die Vorsorgestruktur von Selbstständigen wesentlich von der abhängigen Beschäftigten. Diese Tatsache wurde durch den mib in den vergangenen Jahren mehrfach kommuniziert. Während Arbeitnehmer ihre Altersvorsorge traditionell vor allem über die gesetzliche Rentenversicherung aufbauen, erfolgt die Absicherung vieler Selbstständiger über eine Kombination verschiedener Vermögensformen:

  • Unternehmensvermögen,
  • Immobilienvermögen,
  • private Kapitalanlagen,
  •  Versicherungsprodukte,
  • Rücklagen aus der unternehmerischen Tätigkeit.

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich Vermögen privater Haushalte je nach Erwerbsstatus deutlich unterscheidet und Selbstständigenhaushalte häufiger über Betriebs- und Sachvermögen verfügen.

Auch Analysen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen, dass Selbstständige im Durchschnitt höhere Nettovermögen aufweisen als abhängig Beschäftigte. Ein wesentlicher Faktor ist dabei der Besitz von Betriebsvermögen und Immobilien. Kapital, das im Unternehmen verbleibt, dient häufig nicht nur dem laufenden Geschäftsbetrieb, sondern auch der langfristigen wirtschaftlichen Absicherung.

Der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung weist regelmäßig darauf hin, dass die gesetzliche Rentenversicherung langfristig insbesondere durch die demografische Entwicklung belastet wird und somit nicht durch die Selbstständigen.

Der mib, sowie der BDS Deutschland können bestätigen, dass Selbstständige mehr für ihren Lebensabend vorsorgen und in der Rente durch private Vorsorge besser aufgestellt sind als vergleichbare Angestellte.

Quelle:

Statistisches Bundesamt (Destatis):

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) – Vermögensverhältnisse privater

Haushalte.

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):

Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) – Analysen zu Vermögen und Vermögensverteilung.

Bundesregierung:

Rentenversicherungsbericht.

 

Punkt 5: Auftragseinbruch bei Selbstständigen

Die geplante Rentenversicherungspflicht trifft Selbstständige in einer schon vorhandenen wirtschaftlich angespannten Situation.

Viele Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen kämpfen bereits heute mit einer schwachen Auftragslage, steigenden Kosten und hoher wirtschaftlicher Unsicherheit. Laut dem Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Solo-Selbstständige gaben im April 2026 48,4 % der Solo-Selbstständigen an, unter Auftragsmangel zu leiden. Gleichzeitig sahen 20,6 % ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet.

Diese Zahlen zeigen: Viele Selbstständige befinden sich derzeit nicht in einer Phase wirtschaftlicher Stärke, sondern kämpfen um Stabilität und Liquidität. Eine zusätzliche verpflichtende Abgabenlast reduziert genau jene finanziellen Spielräume, die kleine Unternehmen für Investitionen, Digitalisierung und Krisenbewältigung benötigen.

Eine Reform der Altersvorsorge darf deshalb nicht dazu führen, dass wirtschaftlich belastete Selbstständige zusätzlich geschwächt werden. Wer die unternehmerische Basis kleiner Unternehmen schwächt, gefährdet langfristig auch Innovation, wirtschaftliche Dynamik und Beschäftigung.

Eine neue Fixkostenbelastung unabhängig von der Ertragslage trifft Betriebe gerade jetzt an der Liquidität. Daraus ließe sich auch eine konstruktivere Forderung ableiten – Übergangsfristen, Stundung oder einkommensabhängige Mindestbeiträge – statt einer reinen Ablehnung.

Quelle:

ifo Institut (2026): Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Solo-Selbstständige, April 2026.

 

Punkt 6: Kurzfristige Mehreinnahmen lösen nicht das langfristige Rentenproblem

Die Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung kann kurzfristig zusätzliche Beitragseinnahmen erzeugen. Sie beseitigt jedoch nicht die strukturellen Herausforderungen des umlagefinanzierten Rentensystems, sondern verschiebt einen Teil der finanziellen Belastungen in die Zukunft. Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die Beiträge der heute Erwerbstätigen finanzieren im Wesentlichen die laufenden Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner. Die langfristige Stabilität hängt deshalb entscheidend vom Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern ab.

Deutschland steht aufgrund des demografischen Wandels vor einer langfristigen Verschiebung dieses Verhältnisses. Der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung zeigt, dass die Zahl der Rentenbeziehenden steigt, während die Zahl der Personen im Erwerbsalter langfristig zurückgeht. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung weist regelmäßig darauf hin, dass die Alterung der Bevölkerung erhebliche Herausforderungen für die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme verursacht.

Eine zusätzliche Gruppe von Beitragszahlern kann daher kurzfristig die Einnahmeseite verbessern. Gleichzeitig entstehen für diese Personen aber langfristig eigene Rentenansprüche in der Zukunft.

Quelle:

Deutsche Rentenversicherung Bund:

Umlageverfahren und Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bundesregierung:

Rentenversicherungsbericht.

Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Jahresgutachten.

 

Punkt 7: Neue Rentenpflicht trifft auf ungelöste Abgrenzungsprobleme zwischen Selbstständigkeit und Beschäftigung

Die Einführung einer allgemeinen Rentenversicherungspflicht für Selbstständige würde auf ein Sozialrecht treffen, das bereits heute erhebliche Abgrenzungsprobleme zwischen selbstständiger und abhängiger Tätigkeit kennt. Nach § 7 Abs. 1 SGB IV entscheidet nicht die Bezeichnung eines Vertrags über den sozialversicherungsrechtlichen Status, sondern die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit. Maßgeblich sind insbesondere Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers.

Gerade bei projektbezogener Arbeit, wissensintensiven Dienstleistungen und hochqualifizierten Solo-Selbstständigen ist diese Abgrenzung häufig komplex. Deshalb sieht das Sozialrecht mit dem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV ein eigenes Verfahren vor, mit dem Auftraggeber und Auftragnehmer Rechtssicherheit über den sozialversicherungsrechtlichen Status beantragen können. Bereits heute zeigt dieses Verfahren, dass die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und Beschäftigung in vielen Fällen rechtlich anspruchsvoll ist.

Eine zusätzliche Rentenversicherungspflicht würde diese Komplexität nicht beseitigen, sondern den bürokratischen Aufwand um ein Vielfaches erhöhen ->

  1. Wer gilt künftig als rentenversicherungspflichtiger Selbstständiger?
  2. Welche Einkünfte sind beitragspflichtig?
  3. Wie werden Mischformen oder mehrere Tätigkeiten behandelt?
  4. Welche Sonderregelungen gelten für Gründer oder Nebenerwerbsselbstständige?

Quelle:

Sozialgesetzbuch IV, § 7 Abs. 1.

Sozialgesetzbuch IV, § 7a; Deutsche Rentenversicherung Bund: Statusfeststellungsverfahren.

 

Punkt 8: Zusätzliche Unsicherheit gefährdet den Projektmarkt und den Einsatz freier Spezialisten

Freie Spezialisten leisten einen wichtigen Beitrag für Innovation, Digitalisierung und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Ich möchte hier als Beispiel nur die externen Datenschutzbeauftragten erwähnen, die gerade für kleinere Betriebe enorm wichtig sind. Nicht jeder Betrieb kann sich einen Vollangestellten DSB leisten. Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) weist regelmäßig auf die zentrale Bedeutung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie selbstständiger Erwerbstätigkeit für die deutsche Wirtschaftsstruktur hin.

Quelle:

Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn): Daten und Analysen zur Struktur des Mittelstands.

Deutsche Rentenversicherung Bund: Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV.

 

Punkt 9: Eine Opt-out-Regelung droht zum neuen Bürokratiemonster zu werden

Eine Befreiungsmöglichkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung kann nur dann echte Wahlfreiheit schaffen, wenn sie einfach, transparent und dauerhaft rechtssicher ausgestaltet wird. Soll eine Befreiung an den Nachweis privater Altersvorsorge geknüpft werden, entsteht zwangsläufig zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Es müsste geregelt werden,

  • welche Vorsorgeformen anerkannt werden,
  • welche Mindestanforderungen gelten,
  • in welchen Abständen Nachweise vorzulegen sind,
  • und wie Änderungen der persönlichen Vorsorgesituation behandelt werden.

Bereits heute bestehen mit dem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV umfangreiche sozialrechtliche Prüfverfahren. Je umfangreicher die Nachweis- und Kontrollpflichten ausgestaltet werden, zusätzlichen Dokumentationspflichten gefordert werden, desto höher wird der Verwaltungsaufwand für Selbstständige und Behörden.

Quelle:

Sozialgesetzbuch IV, § 7a; Deutsche Rentenversicherung Bund: Statusfeststellungsverfahren.

Nationaler Normenkontrollrat: Jahresbericht zum Bürokratieabbau (als allgemeiner Beleg für die Bedeutung der Bürokratiebelastung).

 

Punkt 10: Eine echte Erwerbstätigenversicherung erfordert eine konsistente Einbeziehung aller Erwerbsgruppen

Faktenlage

Die gesetzliche Rentenversicherung beruht traditionell auf der Versicherungspflicht von Arbeitnehmern sowie bestimmter weiterer Berufsgruppen. Für viele Selbstständige besteht bislang keine allgemeine Rentenversicherungspflicht. Beamte nehmen hingegen an einem eigenständigen Alterssicherungssystem teil. Ihre Altersversorgung erfolgt über die Beamtenversorgung und wird aus öffentlichen Haushalten finanziert. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es zuletzt rund 1,8 Millionen aktive Beamte und Richter in Deutschland. Hinzu kommen Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes. Der Bundesrechnungshof weist seit Jahren darauf hin, dass die Versorgungsausgaben des öffentlichen Dienstes langfristig erhebliche Haushaltsmittel binden und eine vorausschauende Finanzplanung erforderlich machen.

Soll die gesetzliche Rentenversicherung jedoch langfristig zu einer echten Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt werden, stellt sich zwangsläufig die Frage, nach welchen Grundsätzen unterschiedliche Alterssicherungssysteme künftig nebeneinander bestehen oder zusammengeführt werden sollen.

Eine Reform, die ausschließlich Selbstständige zusätzlich verpflichtet, beantwortet diese Grundsatzfrage nicht. Der paritätische Grundsatz spricht für die Einbeziehung aller Erwerbstätigen, anstatt für eine Sonderstellung der Beamten.

Politische Bewertung:

Die Akzeptanz einer Rentenreform hängt wesentlich davon ab, ob sie als nachvollziehbar und ausgewogen wahrgenommen wird. Wie die Forderung der Rentenpflicht für Selbstständige wahrgenommen wird, werden wir wahrscheinlich bei den Landtagswahlen im September erleben.

Es braucht ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Alterssicherung aller Erwerbsgruppen, welches auf Transparenz, Gleichbehandlung und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit beruht.

Quelle:

Beamtenstatusgesetz; Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG).

Statistisches Bundesamt (Destatis): Personal des öffentlichen Dienstes.

Bundesrechnungshof: Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sowie Berichte zur Entwicklung der Versorgungsausgaben.

 

Zusammenfassung aller Quellenangaben:

Punkt 1

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/ 157.html

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/ 168.html

Punkt 2

https://www.ifm-bonn.org

https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/KfW-Research

https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/KfW-Research/KfW-Gr%C3%BCndungsmonitor.html?utm_source=chatgpt.com

Punkt 3

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Kleine-Unternehmen-Mittlere-Unternehmen/_inhalt.html?utm_source=chatgpt.com

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Kleine-Unternehmen-Mittlere-Unternehmen/Tabellen/_tabellen-innen-kmu.html?utm_source=chatgpt.com

https://statistik.arbeitsagentur.de/?utm_source=chatgpt.com

https://www.ifm-

bonn.org/fileadmin/data/redaktion/statistik/mittelstand_im_einzelnen/dokumente/Unt_2023_D _BL_KMU-Dichte.pdf?utm_source=chatgpt.com

Punkt 4

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Vermoegen-Schulden/_inhalt.html?utm_source=chatgpt.com

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Vermoegen-Schulden/_inhalt.html

https://www.diw.de/de/diw_01.c.615551.de/soep.html

https://www.diw.de/de/diw_01.c.679995.de/vermoegen_in_deutschland_legen_deutlich_zu_ _ungleichheit_verharrt_auf_hohem_niveau.html

Punkt 5

https://www.ifo.de/fakten/2026-05-19/jeder-fuenfte-selbstaendige-sieht-existenz-gefahr?utm_source=chatgpt.com

Punkt 6

https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/rentenversicherungsbericht-art.html?utm_source=chatgpt.com

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home

https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/index.html

Punkt 7

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/ 7.html

https://www.bsg.bund.de/DE/Entscheidungen/entscheidungen_node.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home

Punkt 8

https://www.ifm-bonn.org/statistiken/mittelstand-im-einzelnen

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/versicherungspflicht/statusfeststellung/statusfeststellung_node.html

Punkt 9

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/ 7a.html

https://www.kbs.de/SharedDocs/SV_AZ/o/optionales_anfrageverfahren?nn=69281839401de 22f3aa41e04&utm_source=chatgpt.com

Punkt 10

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg

https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/_inhalt.html

https://www.bundesrechnungshof.de/DE/0_home/home_node.html

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