Betrüger nutzen den Eintrag ins Handelsregister für eine perfide Masche:

Neu gegründete GmbHs erhalten kurz nach der Eintragung gefälschte Rechnungen, die häufig täuschend echt aussehen und angeblich von Gerichten oder anderen offiziellen Stellen stammen. Auch bestehende Unternehmen können nach Änderungen im Handelsregister betroffen sein.

Die Betrüger nutzen frei zugängliche Informationen aus dem Handelsregister, um neu eingetragene Gesellschaften gezielt anzuschreiben. Die Rechnungen enthalten beispielsweise vermeintliche Eintragungsgebühren und setzen die Empfänger mit sehr kurzen Zahlungsfristen sowie angedrohten Mahngebühren unter Druck.

Wichtige Warnsignale sind:

  • extrem kurze Zahlungsfristen, etwa nur wenige Werktage,
  • Überweisung auf ein ausländisches Konto – deutsche IBANs beginnen mit „DE“,
  • angebliche Konsequenzen für die Eintragung bei Nichtzahlung,
  • auffällige Abweichungen von bereits bekannten Schreiben des zuständigen Amtsgerichts.

Im Zweifel nicht vorschnell bezahlen!

Für die Eintragung ins Handelsregister stellt das zuständige Amtsgericht die Rechnung. Bei Unsicherheit sollten sich Gründer oder Geschäftsführer direkt an den beurkundenden Notar oder das zuständige Amtsgericht wenden. Dabei sollten ausschließlich bekannte Kontaktdaten aus früheren Schreiben verwendet werden – niemals die auf der verdächtigen Rechnung angegebenen Telefonnummern oder E-Mail-Adressen.

Verdächtige Rechnungen sollten zudem dem Notariat, dem Gericht und gegebenenfalls der Polizei gemeldet werden.

Besondere Vorsicht ist bei Auslandsüberweisungen geboten, da das Geld häufig nur schwer oder gar nicht zurückgeholt werden kann.

Quelle: Notarkammer Frankfurt am Main

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