Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ziel der Regelung ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu wichtigen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Davon betroffen sind unter anderem Geldautomaten, Bankdienstleistungen, Online-Shops und Websites. Neu aufgestellte Geldautomaten müssen beispielsweise über gut erkennbare Displays, vereinfachte Bedienmenüs, taktile Tastaturen sowie akustische und visuelle Hinweise verfügen und auch für Menschen im Rollstuhl zugänglich sein. Für bereits bestehende Automaten gilt ein Bestandsschutz: Sie dürfen grundsätzlich bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer, längstens jedoch 15 Jahre ab Inbetriebnahme, weiter betrieben werden.
Auch Unternehmen mit digitalen Angeboten stehen vor neuen Anforderungen. Online-Shops und bestimmte Dienstleistungen müssen barrierefrei gestaltet werden. Für bestehende Angebote gelten dabei Übergangsfristen. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Darüber hinaus arbeitet die EU an weiteren Regelungen, die den Zugang zu Bargeld erleichtern und für mehr Transparenz bei Gebühren und Wechselkursen sorgen sollen. Vorgesehen sind unter anderem klarere Informationen über Kosten beim Geldabheben sowie zusätzliche Möglichkeiten, Bargeld auch im Einzelhandel zu beziehen.
Für Unternehmen bedeutet die Entwicklung: Barrierefreiheit wird zunehmend zu einem festen Bestandteil der digitalen und analogen Kundenkommunikation und sollte bei Investitionen und Modernisierungen frühzeitig berücksichtigt werden.
Quelle. TECHBOOK.de
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