Die Bundesregierung plant eine grundlegende Änderung bei der Kassenführung: Ab 2028 soll für Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro eine Registrierkassenpflicht gelten. Damit würde die bisher zulässige offene Ladenkasse für diese Unternehmen wegfallen. Ziel der Neuregelung ist es, Manipulationen und Steuerhinterziehung bei Bargeldumsätzen einzudämmen und die Prüfungen durch die Finanzämter zu erleichtern.

Betroffene Betriebe sollen künftig ein Kassensystem mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) einsetzen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums liegen die Anschaffungskosten je nach System bei etwa 400 bis 600 Euro für stationäre Kassen beziehungsweise rund 100 Euro für cloudbasierte Lösungen. Hinzu kommen unter anderem Kosten für Belegdrucker und laufende TSE-Lizenzgebühren. Hier kann man von deutlich höheren Belastungen ausgehen.

Auch bei der Belegausgabe sind Änderungen vorgesehen: Ab 2028 sollen Kassenbelege grundsätzlich digital bereitgestellt werden. Die bisherige Papierpflicht soll entfallen. Möglich wäre beispielsweise die Übermittlung per E-Mail oder die Bereitstellung über einen QR-Code. Bei Verstößen gegen die neue Belegpflicht könnten Bußgelder von bis zu 5.000 Euro, bei Verstößen gegen die Kassenpflicht bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

Derzeit handelt es sich noch um einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Das Gesetz ist daher noch nicht beschlossen; Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind möglich. Nach fünf Jahren soll die Regelung zudem evaluiert und geprüft werden, ob die Kassenpflicht künftig auch auf Betriebe mit einem Jahresumsatz unter 100.000 Euro ausgeweitet wird.

 

Quelle. Deutsches Handwerksblatt

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