Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Altersgrenze für Anwaltsnotare verfassungswidrig ist. Ab dem 30. Juni 2026 dürfen Anwälte ihr Notarsamt also auch nach Vollendung des 70. Lebensjahres weiter ausüben. Auf den ersten Blick betrifft das nur eine kleine Berufsgruppe, tatsächlich aber hat das Urteil weitreichende Bedeutung für die gesamte Gesellschaft.

Die Karlsruher Richter stellten klar, dass es ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheit und Berufsfreiheit eines Menschen ist, ihn allein aufgrund seines Alters zum Aufhören zu zwingen. Zur freien Entfaltung der Persönlichkeit gehöre auch die Möglichkeit, so lange zu arbeiten, wie man möchte und kann.

Dieses Urteil sendet ein starkes Signal in eine politische Debatte, die seit Jahren stagniert: Wie lange soll und darf in Deutschland gearbeitet werden? Wirtschaftlich ist klar, dass ein durchschnittlicher Renteneintritt mit etwa 64 Jahren langfristig weder finanzierbar noch gerecht ist. Doch politisch gilt eine Anhebung des Rentenalters als heikel.

Das Verfassungsgericht erinnert die Politik nun daran, dass Freiheit und Selbstbestimmung auch im Alter gelten. In einer Zeit, in der sich Arbeitsformen und Lebensläufe stark verändern, müsse der Staat die individuelle Entscheidung respektieren, über das Rentenalter hinaus tätig zu bleiben. Viele Menschen wollen ohnehin nicht zwangsweise in den Ruhestand geschickt werden – zahlreiche Berufsgruppen haben bereits gegen Altersgrenzen geklagt.

Mit dem Urteil aus Karlsruhe hat nun erstmals das höchste deutsche Gericht dieser Haltung Nachdruck verliehen. Es ist ein Weckruf an die Politik, die Arbeits- und Rentengesetze an die gesellschaftliche Realität anzupassen – bevor Gerichte erneut korrigierend eingreifen müssen.

„Ein richtiges und nachvollziehbares Urteil. Es kann nicht sein, Menschen die Arbeit im Alter verbieten zu wollen. So etwas können wir uns einfach nicht mehr leisten.

Daher auch den steuerfreien Anreiz für Angestellte durch die sogenannte Aktivrente, wobei wir Selbständige hier mal wieder ausgeschlossen werden“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.

 

Quelle: Markt und Mittelstand