Im April 2026 versendet die BG BAU die Beitragsbescheide für das Beitragsjahr 2025 an Unternehmen sowie an freiwillig Versicherte. Die Berechnung basiert auf dem im Jahr 2025 gezahlten Arbeitsentgelt beziehungsweise der von freiwillig Versicherten gewählten Versicherungssumme. Zusätzlich werden die jeweilige Gefahrklasse der Tarifstelle sowie der jährlich vom Vorstand festgelegte Beitragsfuß berücksichtigt. Die BG BAU erhebt ihre Beiträge nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung, sodass die tatsächlich entstandenen Ausgaben auf die Mitgliedsunternehmen umgelegt werden. Neben dem Beitragsbescheid für 2025 erhalten die Unternehmen außerdem einen Vorschussbescheid für 2026 sowie – sofern eine Mitgliedschaft im Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst (ASD) besteht – eine entsprechende ASD-Abrechnung. Der Stichtag für die Zahlung der Beiträge 2025 ist der 15. Mai 2026; bei verspäteter Zahlung wird ein Säumniszuschlag erhoben. Zur Deckung der laufenden Ausgaben werden zudem alle zwei Monate Vorschüsse erhoben, die im Beitragsbescheid für 2026 entsprechend verrechnet werden.

Quelle: BG BAU aktuell

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