Die Änderungen betreffen sämtliche Bau- und Handwerksbetriebe, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen. Neu eingeführt wurde unter anderem eine Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich. Darüber hinaus wurden die Anzeige- und Nachweispflichten deutlich erweitert. Unternehmen müssen bei der Anzeige entsprechender Tätigkeiten künftig die beteiligten Beschäftigten namentlich benennen sowie geeignete Nachweise zur Qualifikation und zur arbeitsmedizinisch vorgeschriebenen Vorsorge vorlegen.

Der aktualisierte Leitfaden der BG BAU berücksichtigt diese Neuerungen und erläutert die geltenden rechtlichen Anforderungen praxisnah. Er unterstützt Betriebe dabei, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren korrekt vorzubereiten und die erweiterten Pflichten sicher in den betrieblichen Alltag zu integrieren.

Quelle: BG BAU

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