In vielen Handwerksbetrieben gehören firmeneigene Fahrzeuge zum Arbeitsalltag – sei es für den Weg zur Baustelle oder den Transport von Material und Werkzeug. Was dabei häufig unterschätzt wird: Arbeitgeber dürfen diese Fahrzeuge nicht einfach ohne Prüfung überlassen. Vor der ersten Fahrt ist zwingend sicherzustellen, dass der jeweilige Mitarbeiter im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Diese Pflicht ist nicht nur eine Frage der Sorgfalt, sondern auch rechtlich relevant. Wer als Fahrzeughalter zulässt, dass jemand ohne gültigen Führerschein ein Firmenfahrzeug nutzt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen. Kommt es zu einer Kontrolle oder gar zu einem Unfall, kann dies erhebliche Folgen haben – bis hin dazu, dass Versicherungen Leistungen verweigern.

Hinzu kommt, dass eine einmal erteilte Fahrerlaubnis nicht dauerhaft bestehen muss. Sie kann beispielsweise durch Verkehrsverstöße oder gesundheitliche Einschränkungen entzogen werden. Arbeitgeber sollten daher aufmerksam bleiben und bei entsprechenden Hinweisen eine erneute Vorlage des Führerscheins verlangen. Um Risiken konsequent zu minimieren, empfiehlt es sich, die Fahrerlaubnisse der Beschäftigten regelmäßig zu überprüfen, etwa ein- bis zweimal pro Jahr.

Quelle: BG BAU aktuell

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