Das Friseurhandwerk wurde seit Anfang 2026 als Risikobranche in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgenommen. Damit gelten strengere Regeln: Beschäftigte müssen jederzeit Ausweisdokumente mitführen, neue Mitarbeitende sind ab dem ersten Arbeitstag elektronisch zu melden, und der Zoll kann gezielter kontrollieren.
Die Branche begrüßt diese Maßnahmen ausdrücklich. Viele Betriebe leiden seit Jahren unter illegaler Konkurrenz durch Salons und Barbershops, die ohne Meister arbeiten, Sozialabgaben umgehen oder Mindestlöhne unterschreiten. Diese Praktiken führen zu massiven Wettbewerbsverzerrungen und Preisdumping.
Besonders wichtig ist die neue Sofortmeldepflicht bei der Sozialversicherung. Damit soll verhindert werden, dass Beschäftigte nur kurzfristig oder ohne Anmeldung eingesetzt werden. Auch sogenannte „Schein-Meister“-Modelle in Barbershops stehen im Fokus, bei denen Meistertitel gegen geringe Vergütung lediglich formal genutzt werden.
Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zeigen bereits jetzt hohe Trefferquoten bei Friseurbetrieben und Kosmetikstudios. Neben Schwarzarbeit geht es auch um nicht gezahlte Sozialabgaben, Mindestlohnverstöße und illegale Beschäftigung.
Ebenso muss es eine engere Zusammenarbeit zwischen Zoll, Gewerbeämtern und Handwerkskammern sowie mehr digitale Kontrolle bei Zahlungs- und Kassensystemen geben. Auffälligkeiten wie reine Barzahlung oder fehlende Kartenzahlung gelten dabei als mögliche Hinweise auf Schwarzarbeit.
Ziel der neuen Regelungen ist es, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, Löhne zu sichern und das Image des Friseurberufs langfristig zu stärken. Gleichzeitig wird betont, dass höhere Qualität und bessere Arbeitsbedingungen nicht mit Niedrigpreisen vereinbar sind.
Quelle: Deutsches Handwerksblatt
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