Die Bundesregierung hat einen wichtigen Schritt zur Stärkung von Innovation und Verwaltungsmodernisierung beschlossen: Mit einer Weiterentwicklung des Reallabore-Gesetzes soll ein umfassendes Bundeserprobungsgesetz entstehen, das neue Freiräume für Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft schafft.

Ziel ist es, Innovationen schneller unter realen Bedingungen zu testen, Bürokratie abzubauen und erfolgreiche Ansätze zügig in die Fläche zu bringen. Dazu werden Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren innovationsfreundlicher gestaltet und eine allgemeine Erprobungsklausel eingeführt, die es Behörden erlaubt, neue digitale und effizientere Verfahren zeitlich befristet zu erproben – etwa durch den Einsatz von KI oder die Zusammenlegung von Zuständigkeiten.

Zudem sollen gezielte Experimentierklauseln in Fachgesetzen neue Testmöglichkeiten eröffnen, unter anderem in folgenden Bereichen:

Digitale Verwaltung: Erprobung der EUDI-Wallet und beschleunigte digitale Identitätslösungen

Gesundheitswesen: schnellere Zulassung digitaler IT-Systeme

Jugendmedienschutz: effizientere Verfahren zur Alterskennzeichnung

Wirtschaft & Verwaltung: weniger Bürokratie durch bessere Registervernetzung („Once-Only-Prinzip“)

Bildung: vereinfachte und digitalisierte BAföG-Verfahren

Telekommunikation: flexiblere Testmöglichkeiten für neue Technologien wie Quantentechnologien

Luftverkehr: Erprobung innovativer unbemannter Luftfahrtsysteme

Insgesamt soll das Gesetz dazu beitragen, Innovationen schneller in die Praxis zu bringen, Verwaltungsprozesse zu modernisieren und Deutschland als Wirtschafts- und Technologiestandort zu stärken.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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