Ob gemütliche Terrasse, klassischer Biergarten oder Straßencafé – Außenbereiche gehören für viele Gastronomiebetriebe längst zum festen Bestandteil des Angebots. Damit die Bewirtung im Freien jedoch rechtssicher erfolgt, sind verschiedene gesetzliche Vorgaben und behördliche Anforderungen zu beachten. Entscheidend ist zunächst die Frage, ob die genutzte Fläche privat oder öffentlich ist.

Befindet sich die Außengastronomie auf dem eigenen Grundstück oder innerhalb der bereits genehmigten Betriebsfläche, etwa in einem Innenhof oder Gartenbereich, ist in vielen Fällen keine zusätzliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Voraussetzung ist jedoch, dass die Fläche bereits im Rahmen der gaststätten- oder baurechtlichen Genehmigung berücksichtigt wurde.

Anders verhält es sich bei der Nutzung öffentlicher Flächen. Sobald Tische, Stühle oder andere Elemente auf Gehwegen, öffentlichen Plätzen oder im Straßenraum aufgestellt werden, ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis der zuständigen Kommune notwendig. Die Beantragung erfolgt üblicherweise über das Ordnungs- oder Gewerbeamt. Die Genehmigungen werden meist saisonal oder jährlich erteilt, wobei die Höhe der Gebühren von Größe, Lage und Dauer der Nutzung abhängt.

Rechtliche Grundlage bilden unter anderem das Gaststättengesetz, die Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz, das Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz sowie die jeweiligen kommunalen Sondernutzungssatzungen.

Je nach Konzept und Umfang der Außengastronomie können darüber hinaus weitere Genehmigungen erforderlich werden. Dies betrifft beispielsweise größere Überdachungen, umfangreiche Sitzplatzkapazitäten oder Nutzungen, die Auswirkungen auf Verkehrsflächen haben. In historischen Innenstädten gelten zudem häufig besondere gestalterische Vorgaben.

Neben der eigentlichen Genehmigung enthalten behördliche Bescheide regelmäßig konkrete Auflagen für den Betrieb. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Sicherheit und der uneingeschränkten Nutzbarkeit öffentlicher Wege. Verkehrs- und Rettungswege müssen jederzeit freigehalten werden, Gehwege ausreichend breit bleiben und barrierefrei nutzbar sein.

Auch der Lärmschutz spielt insbesondere in Wohngebieten eine wichtige Rolle. Kommunen können zeitliche Einschränkungen für die Außenbewirtschaftung festlegen, um die Interessen von Anwohnern zu schützen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Geräuschentwicklungen trägt wesentlich zu einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis bei.

Darüber hinaus sollten Betreiber auf standsichere Möbel, eine sichere Wegeführung für Gäste und Personal sowie eine klare Abgrenzung der Außenfläche achten. Ebenso sind bestehende Brandschutz- und Rettungswegvorgaben konsequent einzuhalten.

Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen frühzeitig berücksichtigt, schafft nicht nur Planungssicherheit, sondern sorgt auch für einen reibungslosen und professionellen Betrieb der Außengastronomie.

 

Quelle: Gastgeber Magazin – DEHOGA

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