Immer häufiger geraten auch kleine, ehrenamtlich geführte Vereine ins Visier von Anwaltskanzleien, die gezielt nach Urheberrechtsverstößen im Internet suchen. Mithilfe automatisierter Suchsysteme werden Webseiten, Social-Media-Kanäle oder Vereinsblogs nach fremden Bildern, Musik, Texten oder Screenshots durchsucht. Bereits ein Foto aus der Google-Bildersuche, ein Zeitungsausschnitt auf der Vereinsseite oder Hintergrundmusik in einem Video können teure Abmahnungen auslösen.
Dabei spielt es rechtlich keine Rolle, ob Inhalte ohne böse Absicht oder im Ehrenamt verwendet wurden. Auch Vereine müssen Urheberrechte beachten. Forderungen von mehreren hundert Euro pro Bild sind keine Seltenheit.
Wichtig ist deshalb: fremde Inhalte niemals ungeprüft verwenden. Bilder aus Google sind tabu. Nutzen Sie ausschließlich eigene Fotos oder lizenzierte Inhalte und achten Sie bei kostenlosen Plattformen genau auf die Nutzungsbedingungen. Texte sollten nicht kopiert, sondern nur verlinkt werden. Zeitungsausschnitte dürfen nicht eingescannt oder veröffentlicht werden. Auch Musik in Videos oder bei Veranstaltungen kann GEMA-pflichtig sein.
Falls dennoch eine Abmahnung eingeht, gilt: Ruhe bewahren, den beanstandeten Inhalt sofort entfernen, nichts vorschnell unterschreiben und rechtlichen Rat einholen. Viele Forderungen lassen sich prüfen oder reduzieren.
Unser Tipp: Sensibilisieren Sie alle ehrenamtlich Aktiven im Bereich Social Media und Websitepflege frühzeitig für das Thema Urheberrecht. Das schützt den Verein vor unnötigen Kosten und Ärger.
Quelle: Benedetto, Stiftung Deutsches Ehrenamt
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