Die Neuordnung umfasst insgesamt drei zweijährige sowie 16 dreijährige Ausbildungsberufe.
Die Ausbildungsinhalte wurden umfassend an den technischen Fortschritt und zukünftige Anforderungen angepasst. Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Umweltschutz sowie Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz erhalten künftig deutlich mehr Gewicht.
Auch die Ausbildungsstruktur wurde grundlegend überarbeitet. Künftig basiert die Ausbildung auf den Verordnungen Hochbau, Tiefbau und Ausbau sowie einer übergreifenden Mantelverordnung. Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) wurde neu organisiert und durch bundesweit einheitliche Unterweisungspläne ergänzt. Zudem sorgt eine einheitliche Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr mit anschließender Spezialisierung für mehr Struktur und Praxisnähe.
Neu geregelt wurde außerdem das Prüfungswesen: In den dreijährigen Ausbildungsberufen wird künftig die gestreckte Gesellenprüfung eingeführt, also eine Prüfung in zwei zeitlich getrennte Teile. Bei den zweijährigen Berufen wurden die Prüfungsabläufe ebenfalls angepasst, unter anderem durch vorgezogene Zwischenprüfungen.
Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Für bestehende Ausbildungsverhältnisse gelten Übergangsregelungen; ein Wahlrecht besteht nicht.
Quelle: Deutsches Handwerksblatt
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