Ein Kommentar von Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.

Die Rentenkommission schlägt vor, künftig auch Selbständige verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Noch handelt es sich um eine Empfehlung – die Bundesregierung hat jedoch bereits angekündigt, die Vorschläge weitgehend umsetzen zu wollen.

Für uns wirft dieser Vorstoß erhebliche Fragen auf. Bereits die fehlende klare Definition von Selbständigkeit schafft Rechtsunsicherheit. Wer gilt künftig als selbständig und wer nicht? Gerade bei projektbezogenen Tätigkeiten drohen zusätzliche bürokratische Hürden und Unsicherheiten.

Besonders kritisch sehen wir die Auswirkungen auf Gründerinnen, Gründer und kleine Unternehmen. Wer sich selbständig macht, braucht finanzielle Freiräume – keine zusätzlichen Pflichtbeiträge. Anders als Arbeitnehmer müssten Selbständige die Rentenbeiträge zudem vollständig selbst tragen. Das ist weder fair noch stärkt es den Unternehmergeist.

Auch langfristig überzeugt der Vorschlag nicht. Zusätzliche Beitragszahler entlasten das Rentensystem nur vorübergehend, denn ihnen stehen später auch entsprechende Rentenansprüche gegenüber. Gleichzeitig werden flexible Beschäftigungsmodelle verteuert und die Eigenverantwortung vieler Selbständiger bei der Altersvorsorge kaum berücksichtigt.

Unser Fazit: Eine Reform der Altersvorsorge ist notwendig.

Eine Reform der Altersvorsorge darf nicht pauschal zulasten der Selbständigen gehen. Was wir brauchen, sind praktikable, faire und bürokratiearme Lösungen, die Unternehmertum fördern statt ausbremsen.

 

Bildquelle: Pixabay