Mutterschutz für Selbständige: Referentenentwurf geht wichtigen Schritt – bleibt aber hinter den Anforderungen zurück
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie des Mutterschutzgesetzes werden die Belange selbständig tätiger Frauen erstmals ausdrücklich berücksichtigt. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Vorgesehen ist unter anderem eine Ausweitung des Krankentagegeldanspruchs auf die seit 2025 geltenden Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche.
Aus Sicht von Mutterschutz für Alle! e.V. und dem Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz e.V. reichen die geplanten Änderungen jedoch noch nicht aus. Kritisiert wird insbesondere, dass zentrale strukturelle Probleme der Absicherung Selbständiger bestehen bleiben. Dazu zählen Warte- und Karenzzeiten bei privaten Krankentagegeldversicherungen, die Anrechnung anderer Leistungen sowie die Tatsache, dass sich die Absicherung im Wesentlichen auf den persönlichen Einkommensausfall beschränkt. Betriebliche Fixkosten wie Mieten, Personalkosten, Versicherungen oder Leasingraten sowie notwendige Vertretungskosten laufen während Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit jedoch weiter.
Gefordert wird daher eine umfassende und solidarisch finanzierte Absicherung, die Einkommen ebenso berücksichtigt wie betriebliche Belastungen. Insbesondere sollen die besondere Wartezeit von bis zu acht Monaten entfallen, Karenzzeiten während der gesetzlichen Mutterschutzfristen ausgeschlossen und schwangerschaftsbedingte Einkommensminderungen bei der Leistungsberechnung unberücksichtigt bleiben.
Auch bei der geplanten Elterngeldreform sieht die Stellungnahme Nachbesserungsbedarf. Zwar sollen Mindest- und Höchstbeträge erstmals seit Einführung des Elterngeldes angehoben werden. Die besonderen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen selbstständiger Eltern – insbesondere weiterlaufende betriebliche Kosten – werden jedoch weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt.
Fazit: Der Referentenentwurf ist ein wichtiger erster Schritt. Er ist jedoch der Auftakt für eine umfassende Reform, die Mutterschutz-, Krankenversicherungs- und Elterngeldrecht zu einem verlässlichen und praxistauglichen Gesamtsystem für Selbständige verbindet.
Aus diesem Grund findet am 06. Oktober ein Zukunftsgipfel statt (17-21 Uhr Zukunftsgipfel bei Fulmidas Schiffbauerdamm 8, 10117 Berlin), der zeigen soll, dass Selbständigkeit & Familie zusammengehören und eine Vereinbarkeit Wirtschaftspolitik ist.
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Quelle: Mutterschutz für Alle! e.V.
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