
Elektroschrott richtig entsorgen: Ressourcen schützen und Müllgebühren senken
Ob blinkende Kinderschuhe, kaputte Handventilatoren, Solarleuchten oder singende Geburtstagskarten: In immer mehr Alltagsgegenständen steckt Elektronik. Defekte Geräte, Batterien und Akkus gehören deshalb nicht in den Restmüll oder Gelben Sack, sondern müssen getrennt gesammelt und fachgerecht entsorgt werden.
Darauf weist Marion Schleicher-Frank, Vorsitzende der Schifferstadt-Marketing-Gemeinschaft e.V. und Kreisbeigeordnete des Rhein-Pfalz-Kreises, hin. Gerade kleine Elektrogeräte würden noch häufig falsch entsorgt. Dabei enthalten Altgeräte wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium, Silber oder Gold, die durch Recycling zurückgewonnen werden können. Gleichzeitig verhindert die fachgerechte Entsorgung, dass Schadstoffe oder beschädigte Lithium-Akkus zu Bränden in Abfallanlagen führen.
Auch alte Handys, Laptops oder Festplatten sollten nicht ungenutzt in Schubladen liegen bleiben, sondern an Sammelstellen oder Wertstoffhöfen abgegeben werden. Vor der Abgabe sollten persönliche Daten gesichert und die Geräte auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden.
Richtiges Recycling schützt damit nicht nur Umwelt und Ressourcen, sondern kann sich auch finanziell auswirken: Durch die Verwertung von Elektroaltgeräten können zusätzliche Einnahmen für den Abfallbetrieb erzielt werden. Dies kann langfristig dazu beitragen, die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch Müllgebühren zu reduzieren.
Für Batterien und Akkus kann zu Hause eine eigene Sammelbox bereitgestellt werden. Ist sie voll, lassen sich die Batterien beim nächsten Einkauf an einer entsprechenden Sammelstelle abgeben.

Quelle: Die Rheinpfalz
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Persönlicher Austausch und Vorfreude auf den Adventsmarkt
Der persönliche Austausch und die Vorbereitungen für den bevorstehenden Lambrechter Adventsmarkt standen im Mittelpunkt des Stammtisches des VdS Lambrechter Tal e.V. am Freitag, 30. Oktober 2026, im Gasthaus Waldschlössel in Speyerbrunn. (Lesen Sie gerne hier weiter.)
Mit viel Vorfreude blickt der VdS Lambrechter Tal e.V. nun auf den märchenhaften Adventsmarkt in Lambrecht, bei dem der Ortsverband vom 27. bis 29. November 2026 vertreten sein wird. Am Märchenstand „Prinzessin auf der Erbse“ freut sich der VdS auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher.
Schauen Sie gerne vorbei, genießen Sie die stimmungsvolle vorweihnachtliche Atmosphäre und nutzen Sie die Gelegenheit für persönliche Gespräche und einen angenehmen Austausch mit den Mitgliedern des VdS Lambrechter Tal e.V.

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Bildquelle: AVRP
Feiertage und Sperrzeiten | November 2026
Am 01.11.2026 (Allerheiligen), 15.11.2026 (Volkstrauertag) und 22.11.2026 (Totensonntag) bleiben Spielhallen geschlossen. Bitte beachten Sie zudem, dass Geld- und Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit während der jeweils geltenden Sperrzeiten – auch in Gaststätten – auszuschalten sind.
Den Feiertags- und Sperrzeitenkalender 2026 für Rheinland-Pfalz finden Sie hier

Quelle: Automaten-Verband Rheinland-Pfalz e.V.
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Jugendschutzgesetz geändert – Pflichtaushänge bleiben unverändert
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) wurde durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Oktober 2026 geändert. Die Änderungen sind seit dem 10. Oktober 2026 in Kraft.
Für Spielhallenbetreiber sowie Automatenaufsteller in Gaststätten ergeben sich daraus grundsätzlich keine Änderungen bei den bestehenden Pflichtaushängen. Die für Gaststätten und Spielhallen maßgeblichen Vorschriften – insbesondere die Regelungen zum Aufenthalt Minderjähriger in Gaststätten sowie das Anwesenheitsverbot Minderjähriger in Spielhallen – wurden durch die aktuelle Gesetzesänderung nicht verändert.
Nach § 3 Abs. 1 JuSchG sind die jeweils einschlägigen Vorschriften lediglich deutlich sichtbar und gut lesbar auszuhängen. Eine gesetzliche Verpflichtung, auf dem Aushang das Datum der letzten Änderung oder einen bestimmten „Stand“-Vermerk anzugeben, besteht nicht. Das Änderungsdatum muss daher bei einem inhaltlich unveränderten Aushang nicht zwingend aktualisiert werden.
Die aktualisierte Fassung können Sie hier herunterladen und bei Bedarf für Ihren Betrieb verwenden.

Quelle: Automaten-Verband Rheinland-Pfalz e.V.
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