Hinweis zur Mehrfachkonzession für Spielhallen in Rheinland-Pfalz und Regelung zur Betriebspflicht bei Teilschließungen
Um den Bestand Ihrer Mehrfachkonzession für Spielhallen in Rheinland-Pfalz zu sichern, ist es entscheidend, dass Sie auch bei Teilschließungen die betroffenen Spielhallen mindestens einmal jährlich für einen Tag öffnen. Dies verhindert das Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß § 49 Abs. 2 GewO, da sonst keine neue [...]