Entgeltanspruch bei Urlaubsabgeltung
Bei der Berechnung der Urlaubsabgeltung ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen maßgeblich (§ 11 BUrlG). Das gilt auch, wenn Beschäftigte in diesem Zeitraum unverschuldet arbeitsunfähig sind, etwa aufgrund einer Erwerbsminderungsrente. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil klargestellt. Bei unverschuldeter Fehlzeit [...]