Mängelrüge im Handwerk muss begründet sein

2026-10-20T12:59:42+02:0030. April 2026|Allgemeines|

Verlangt ein Handwerker seinen Werklohn, kann der Auftraggeber die Zahlung nicht mit bloßen Vermutungen über angebliche Mängel verweigern. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist hierfür eine konkrete und nachvollziehbare Beschreibung der beanstandeten Leistung erforderlich. Eine bloße Vermutung, es könnten irgendwelche Mängel vorliegen, ist nicht ausreichend [...]