Das von der Bundesregierung angekündigte Konjunkturpaket (2. Corona-Steuerhilfegesetz) wurde am Freitag, den 19.06.2020 in einer ersten Bundestagslesung konkretisiert.
Ab 1.07.2020 soll die Mehrwertsteuersenkung bereits in Kraft treten. Daher wird am 29.06.2020 eine Sondersitzung des Bundesrates anberaumt, die die Beschlüsse absegnen soll.
Da das Gesetzgebungsverfahren noch im Gange ist, können momentan auch noch keine Anträge für die Corona-Überbrückungshilfen gestellt werden! Vermutlich wird das Anfang Juli der Fall sein. Wir informieren sie, sobald die Sachlage klar ist.

Weitere wichtige Punkte für KMU’s und die Überbrückungshilfe Corona finden Sie in den folgenden Artikeln von uns:
https://bds-rlp.de/2020/06/12/wichtige-punkte-fuer-kmus-aus-dem-konjunktur-und-krisenbewaeltigungspaket-des-bundes/

https://bds-rlp.de/2020/06/17/ueberbrueckungshilfe-corona/