Bürokratieabbau im Bau
Seit dem 4. Januar gilt auch in Rheinland-Pfalz die kleine Bauvorlageberechtigung. Meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererhandwerks wird es nun erlaubt kleine Bauvorhaben selbst und ohne Zwischenschaltung eines Architekten oder Bauingenieurs zu planen, den Bauantrag zu erstellen und bei Behörden einzureichen. Unter kleine Bauvorhaben fallen [...]