Corona-Soforthilfe Frist beachten
Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. informiert darüber, dass die Corona-Soforthilfe des Bundes nur noch bis zum 31. Mai 2020 beantragt werden kann. Um antragsberechtigt zu sein, muss in Ihrem Unternehmen ein Liquiditätsengpass vorliegen. Dieser muss in Folge der Corona-Krise entstanden sein. Nur [...]