Bei der Grundsteuerberechnung in Rheinland-Pfalz bewegt sich etwas
Die Reform der Grundsteuer hat sich in Rheinland-Pfalz an dem Bundesmodell orientiert. Das bedeutete, dass es eine Bevorzugung von gewerblich genutzten Grundstücken gab, wobei Wohngrundstücke um 20-50% in der Grundsteuerberechnung stiegen. Hauseigentümer und Mieter, die über die Nebenkosten betroffen wären, hätten ab 2025 mehr bezahlen [...]