Die Handwerkerausnahme und ihre Tücken
Wie von uns bereits erwähnt (lesen Sie hier), wird die Mautpflichtgrenze ab dem 1. Juli 2024 auf 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse gesenkt. Die sogenannte Handwerkerausnahme wird dann ebenfalls in Kraft treten. Diese beinhaltet Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse, die zur Beförderung [...]