Hygiene- und Schutzvorschriften für die Gastronomie und das Beherbergungsgewerbe

2020-05-14T16:01:16+02:0014. Mai 2020|Allgemeines|

Ab 13.5.2020 darf die Gastronomie zwischen 6 und 22 Uhr wieder öffnen. Dabei gelten einige Vorschriften, die zu erfüllen sind: 1. Hinweise über die Zutrittsbeschränkungen und Abstandsregelungen sind aufzustellen. 2. Alle Gäste sind verpflichtet, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. [...]