Änderung bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass ab 2023 die eTIN zur Lohnsteuerbescheinigung durch den Arbeitgeber wegfällt und stattdessen die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) für die Übermittlung an das Finanzamt benötigt wird. Jeder Arbeitgeber sollte sich rechtzeitig darum kümmern, dass die Steuer-ID seiner Beschäftigten [...]