Kurz informiert: Neue Pfändungsfreigrenzen

2023-07-14T11:03:36+02:0014. Juli 2023|Allgemeines|

Seit dem 1. Juli gelten neue Pfändungsfreigrenzen für Nettoarbeitseinkommen. Hierdurch soll das Existenzminimum von Arbeitnehmern geschützt werden. Der aktuelle unpfändbare Grundbetrag liegt aktuell bei 1.402,28 € im Monat. Quelle: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland